Bundesförderung für Ladeinfrastruktur Bis zu 2.000 € pro Stellplatz, jetzt für Mehrparteienhäuser (WEG)

Der Bund fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern mit bis zu 500 Mio. €. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach Eingang der Anträge. Schnell sein lohnt sich.

 

Das KSE-System ist die ideale Lösung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern: flexibel skalierbar, einfach zu verwalten, entwickelt und gefertigt in Deutschland.

Was die Förderung* abdeckt Förderfähige Maßnahmen und Konditionen

Gefördert werden konkrete Maßnahmen zum Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden. Die Mittel werden nach Eingang der Anträge vergeben. Ist die Fördersumme erschöpft, werden keine weiteren Anträge bewilligt.

Was wird gefördert?

  • Aufbau von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (z. B. Wallboxen)
  • Vorverkabelung von Stellplätzen
  • Netzanschluss und elektrische Infrastruktur
  • Notwendige bauliche Maßnahmen

Wie hoch ist die Förderung? (pro Stellplatz)

  • Bis zu 1.300 € – nur Vorbereitung / Vorverkabelung
  • Bis zu 1.500 € – inkl. Wallbox
  • Bis zu 2.000 € – inkl. bidirektionaler Wallbox

*Planung, Genehmigung und Betrieb sind nicht förderfähig.

Wer kann die Förderung beantragen? Voraussetzungen und Fristen

Antragsfristen: Unternehmen mit größeren Wohnungsbeständen reichen bis zum 15. Oktober 2026 ein, WEG und KMU bis zum 10. November 2026. Die Förderung gilt, solange der Topf reicht. Es gilt: First come, first serve.

Antragsberechtigt sind:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Eigentümer von Mehrparteienhäusern
  • Vermieter und Wohnungsunternehmen
  • Eigentümer von Stellplätzen
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Die wichtigsten technischen Rahmenbedingungen:

  • Maximale Ladeleistung 22 kW pro Ladepunkt
  • Mindestens 6 Stellplätze müssen berücksichtigt werden
  • Mindestens 20 % der Stellplätze müssen vorverkabelt werden
  • Mindestens 3 Wohneinheiten vorhanden
  • Keine gesetzliche Installationspflicht nach GEIG

So läuft der Förderprozess ab Von der Vorbereitung bis zum Verwendungsnachweis

Unterlagen vorbereiten

Vorbereitung alle relevanten Unterlagen und Dokumente (Übersicht der einzureichenden Dokumente)

Anstragstellung

Antrag online ab dem 15. April 2026 hier einreichen

Bewilligung abwarten

Auf Rückmeldung zur Bewilligung warten

Auftragsvergabe

Vergabe Dienstleistungsauftrag

Durchführung

Umsetzung Vorhaben

Einreichung aller Nachweise

Verwendungsnachweis einreichen, um Förderung zu erhalten

KSE – die ideale Lösung für Ladeinfrastruktur Förderkonform, skalierbar, aus einer Hand

Das KSE-System erfüllt alle technischen Voraussetzungen der Förderung und ist speziell auf die Anforderungen von Wohnanlagen ausgelegt. MID-konforme Zähler und RFID-Zugangskontrolle schaffen die Basis für rechtssichere Abrechnung zwischen Eigentümern und Mietern. Das System wächst von einer einzelnen Wallbox bis zu 999 Ladepunkten mit der Nachfrage Ihrer Anlage, ohne Systemwechsel, ohne Kompatibilitätsprobleme. Entwickelt und gefertigt in Deutschland.

Mit KSE durch den Förderprozess Von der Begehung bis zur einreichfähigen Antragsunterlage

Mit KSE setzen Sie auf einen erfahrenen Partner und Hersteller für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern. Wir erstellen die vollständigen Angebotsunterlagen für Ihren Antrag, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.*

Vor-Ort-Termin

Bei einer Begehung Ihres Objekts prüfen wir das Bauvorhaben technisch im Detail und besprechen gemeinsam den optimalen Umfang der Ladeinfrastruktur.

Planung der Ladeinfrastruktur

Wir entwickeln eine skalierbare Lösung für Ihre Anlage, ob einzelne Stellplätze vorverkabelt oder vollständig mit Wallboxen ausgestattet werden sollen. Das KSE-System aus Wallboxen und EnergyHub wächst jederzeit mit dem Bedarf Ihrer Wohnanlage mit.

Einreichfähiges Festpreis-Angebot

Sie erhalten ein individuelles Angebot mit allen einzeln aufgeführten Positionen: Vorverkabelung, Ladeinfrastruktur und Baumaßnahmen, fertig zur Einreichung beim Fördergeber. Kein Kostenvoranschlag, sondern ein verbindlicher Festpreis.

Projektbegleitung als Generalunternehmer

Als zentraler Ansprechpartner begleiten wir das Projekt von der Planung bis zur Endabnahme.

*Für Begehung, Planung und Angebotserstellung fällt ein Unkostenbeitrag von 599,00 € zzgl. MwSt. an, der bei Auftragserteilung vollständig verrechnet wird.

Jetzt Förderung sichern Unverbindlich und persönlich

Sie möchten die Förderung für Ihre Wohnanlage nutzen? Wir prüfen Ihr Objekt, erstellen die Antragsunterlagen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesförderung: www.laden-im-mehrparteienhaus.de

Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen bleiben vorbehalten.

Neue Bundesförderung für Ladeinfrastruktur

Bis zu 2.000 € pro Stellplatz für Mehrparteienhäuser (WEG).